Häufige Fragen
Ist Ihr Angebot eine Psychotherapie?
Nein. AO Psychologie bietet Beratung und Diagnostik im nicht-therapeutischen Kontext, mit Fokus auf berufliche und organisationale Fragestellungen. Psychische Erkrankungen werden nicht diagnostiziert oder behandelt. Wenn Sie unter anhaltenden psychischen Beschwerden leiden, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder an eine psychotherapeutische Praxis.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Im Erstgespräch klären wir Ihr Anliegen, Ihre Ziele und den passenden Rahmen. Danach erhalten Sie einen Vorschlag für das weitere Vorgehen.
Für Einzelpersonen: Das Erstgespräch dauert ca. 30 Minuten und kostet 55 €.
Für Unternehmen: Das erste Kennenlerngespräch ist kostenfrei. Darin klären wir Ihren Bedarf, anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Ist eine Beratung auch online möglich?
Ja. Termine finden wahlweise in München oder online per Videokonferenz statt.
In welchen Sprachen beraten Sie?
Auf Deutsch, Englisch und Albanisch.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
In der Regel nicht, da es sich um Beratungsleistungen außerhalb der Heilkunde handelt. Häufig übernehmen jedoch Arbeitgeber die Kosten, etwa im Rahmen von Personalentwicklung oder betrieblicher Gesundheitsförderung.
Wie vertraulich sind die Gespräche?
Alle Inhalte werden streng vertraulich behandelt. Bei Aufträgen durch Unternehmen werden Ergebnisse nur in dem Umfang weitergegeben, der vorab vereinbart wurde und dem die betroffene Person zugestimmt hat.
Kann ich einen Termin absagen oder verschieben?
Ja, bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar fällig. Einzelheiten finden Sie in unseren AGB.
Arbeiten Sie auch mit Unternehmen?
Ja, etwa bei Organisationsdiagnostik, Mitarbeiterbefragungen, Workshops für Führungskräfte oder der Gestaltung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Umfang und Honorar werden individuell vereinbart.
Wie unterstützen Sie beim BEM?
Von der rechtssicheren Gestaltung des BEM-Prozesses nach § 167 Abs. 2 SGB IX über die Beratung in Einzelfällen bis zur Schulung von BEM-Verantwortlichen. Die Beratung richtet sich an Arbeitgeber, Personalabteilungen und Interessenvertretungen.
Werden Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen anonym ausgewertet?
Ja. Ergebnisse werden ausschließlich in zusammengefasster, anonymisierter Form berichtet, sodass keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.